Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Angebote und Aufträge, zwischen dem Auftragnehmer –Arch. Z. Jan Syty, nachfolgend ArchiVisual genannt, und dem Auftraggeber , nachfolgend Kunde genannt, ausschliesslich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB ’s) verwendet und diese entgegenstehenden oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichenden Bedingungen enthalten.
2. Ein Produkt i. S. dieser AGB sind alle Arbeitserzeugnisse des Auftragnehmers, wie z.B. Visualisierungen und Entwürfe, Layouts, Fotos, als digitale Dateien und/oder als Bilder, Ausdrücke, Videos, Vorabzüge etc.
3. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Kostenvoranschlages oder Angebots, spätestens jedoch mit der Annahme des Produktes.
4. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen ArchiVisual ausdrücklich schriftlich zustimmt.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. ArchiVisual steht das Urheberrecht an den Erzeugnissen nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Kunde erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2. ArchiVisual ist alleiniger Urheber der von ihm hergestellten Produkte, auch der Vorabzüge. Vorschläge und Weisungen des Kunden o. seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
3. Die digitalen Erstellungsdateien verbleiben bei ArchiVisual.
4. Eine Herausgabe der Erstellungsdateien an den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
5. ArchiVisual bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschliessliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Erzeugnisse z.B. im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und nach zu nutzen.
III. Abwicklung
1. Der AG verpflichtet sich die Vorgaben -z. B. die Architektenpläne, Fotoaufnahmen, etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Werden die Vorlagen nach Gebrauch dem Kunden abzugeben, so werden die Kosten für eine Rücksendung per Post von ihm getragen.
3. Werden Leihobjekte zu Verfügung gestellt, verpflichtet sich ArchiVisual, die Leihobjekte sorgfältig zu behandeln; er haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4. Das fertige Produkt wird bei Abschluss zur Freigabe als Vorabzug vorgelegt.
5. Ein Vorabzug ist meistens ein digitales Bild für die Internetübertragung – in geringerer Auflösung und dient zu evtl. Korrektur, bis einschl. Freigabe.
6. Die Freigabe erfordert keine schriftliche Form.
7. Werden inzwischen Vorlagen geändert, gilt dessen Einarbeitung als Nachtrag und wird entsprechend honoriert. Das Gleiche gilt für die bereits fertigen Produkte. Das Produkt ist fertig und die Leistung gilt als erfüllt, wenn innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung des Produktes keine Beanstandungen gleich welcher Art in schriftlicher Form bei ArchiVisual eingetroffen sind. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Erzeugnisse als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen.
8. Fehler, die infolge missverständlicher, ungenauer oder mangelhafter Angaben bei der Auftragserteilung oder Bestellung entstanden sind, sind von der Beanstandung ausgeschlossen.
9. Kostenerhöhungen braucht ArchiVisual nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.
10. Werden durch den Kunden wesentliche Änderungen von Inhalten und Leistungen während der Projektlaufzeit von ArchiVisual verlangt, so müssen diese vor Beginn der Arbeiten schriftlich vereinbart werden.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Leistungen von ArchiVisual wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale, oder als Stundensatz, berechnet.
2. Zu den vom den Kunden zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3. Das Honorar ist bei Ablieferung des Produktes fällig.
4. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann ArchiVisual Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Erzeugnisse Eigentum von ArchiVisual und dürfen nicht genutzt werden.
7. Hat der Kunde an ArchiVisual keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Produktes gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Darstellung, sowie der künstlerisch technischen Gestaltung ausgeschlossen.
8. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9. ArchiVisual behält den Vergütungsanspruch auf bereits begonnene Arbeiten.
10. Bei Zahlungsverzug kann ArchiVisual Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen.
11. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
V. Haftung und Schadenersatz
1. ArchiVisual haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtesgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
3. ArchiVisual übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Erzeugnisse.
4. ArchiVisual haftet ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
5. ArchiVisual übernimmt keine Garantie auf die Farb- oder Materialechtheit von Computersimulationen hinsichtlich Ihrer Relevanz und optischen Vergleichs zur Realität.Das gilt auch für den Sonnenstand- und Schatteverlauf.
6. ArchiVisual übernimmt keine Prospekthaftung – Verantwortung für die spätere Umsetzung der Projekte bezüglich der Ausführungsart, Ausbauten, Ausführung und Ausstattungsmerkmalen, Material- und Farbauswahl der dargestellten Objekte, Bauten und Umgebung.
VI. Leistungsstörungen
1. Liefertermin ist nur dann verbindlich, wenn es ausdrücklich von ArchiVisual bestätigt worden ist.
2. Dieser haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
2. ArchiVisual verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und nur weiterzugeben, sofern es die Auftragserfüllung erfordert.
VIII. Schlussbestimmung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von ArchiVisual.
2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Fassung: Januar 2014